Optische Täuschung?
Was sehen Sie auf dem Bild rechts?
- Ein Baumhaus auf einem alten Obstbaum im hinteren Teil eines Gartens direkt am Feldrand?
- Ein Kinderspielgerät, welches nicht dem Standardsortiment entstammt?
- Oder sehen Sie einfach nur ein Schmuckstück, in welches ein guter Freund viel Herzblut und vor allem Arbeit gesteckt hat, um unserem 6jährigen an Morbus Perthes erkrankten Sohn Luca eine riesengroße Freude zu machen?
Wenn dem so ist, dann scheinen Ihre Augen leider ebenso zu versagen, wie die vieler anderer Menschen zuvor.
Tatsächlich handelt es sich dabei nämlich um
- einen Spähposten, der unserem Sohn und den anderen Kindern der Nachbarschaft dazu dient, um den Garten eines (!) Nachbarn auszuspähen – wohlgemerkt Nachbarn, welche aus einer großen norddeutschen Hansestadt (HH) stammen und nur wenige Tage im Jahr hier verbringen.
- einen exponierten Ort, welcher unserem Sohn – wenn er dann 10 oder 11 Jahre alt ist – dazu dienen wird die Nachbarin zu ärgern.
- eine Wertminderung des Nachbargrundstückes.
Ja, und inzwischen wissen wir von (Bau-)Amts wegen,
- daß es sich gar um ein Bauvorhaben handelt, welches "die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt" und "das Landschaftsbild verunstaltet".
- daß es eine bauliche Anlage ist, welche "die Verfestigung und Erweiterung der vorhandenen Splittersiedlung befürchten läßt"
- daß die "bauliche Anlage städtebaulich relevant ist"
Wie man sieht, kann man sich bei einem solch vermeintlich recht eindeutigen Bild ganz leicht täuschen – wenn wohl auch nur in Deutschland!